Behandlungsbeginn
Eine Kfo-Behandlung wird normalerweise ab 9-10 Jahren begonnen, bei starken Engständen oder z.B. bei vorstehendem Unterkiefer (Progenie) evtl. früher.
Selbstverständlich sind auch spätere Behandlungen möglich.
Einige Details aus einem ersten Beratungsgespräch:
- Sollte festgestellt werden, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig wird, so werden, selbstverständlich nur mit Ihrem Einverständnis, Anfangsunterlagen erstellt. Diese bestehen aus Abdrücken, Röntgenübersichtaufnahme (OPG), Fernröntgenaufnahme seitlich und Fotos (von vorn und seitlich).
- Bei Kassenpatienten werden 80% von der Kasse erstattet. 20% müssen zunächst von Ihnen bezahlt werden. Diesen Betrag bekommen Sie nach einem erfolgreichen Behandlungsabschluss von Ihrer Krankenkasse wieder zurück. Bei Patienten über 18 Jahren werden die Kosten von der Krankenkasse nicht mehr erstattet, es sei denn, es handelt sich um eine Kombinationsbehandlung Kieferorthopädie / Kieferchirurgie.
- Noch ein wichtiger Hinweis: Der Behandlungserfolg hängt hauptsächlich von der Mitarbeit und von der Regelmäßigkeit des Erscheinens ab.
Am besten, Sie kommen unverbindlich zu einem Beratungstermin zu uns. Dann werden wir Ihnen ein geeignetes Behandlungskonzept vorstellen.
Wir freuen uns auf Sie!